Erbrecht

 

Im Bereich des Erbrechts bieten wir sowohl eine Beratung vor dem Erbfall, also für den künftigen Erblasser an als auch die Beratung nach dem Erbfall, also für die Erben oder Pflichtteilsberechtigte. Da das Erbrecht eine komplexe Rechtsmaterie darstellt, welche sich im stetigen Wandel befindet, ist eine anwaltliche Beratung unerlässlich.

 

Sollten Sie Ihren eigenen Nachlass regeln wollen, übernehmen wir gerne die Beratung über die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages. Ebenso beraten wir Sie über die Möglichkeiten der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, bei dem das Vermögen des (künftigen) Erblassers auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger übertragen wird. Wir klären Sie über die Vorteile und Risiken der vorweggenommenen Erbfolge auf.

 

Des Weiteren beraten wir Sie nach Eintritt eines Erbfalls über Ihre Möglichkeiten. Hierzu informieren wir Sie unter anderem zu den Bereichen: Ausschlagung der Erbschaft, Erbfolge, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie Rechte und Stellung der Erben, Pflichtteilsrecht sowie die Verwaltung des Nachlasses an.

 

Frau Rechtsanwältin Naumann ist zudem als Testamentsvollstreckerin tätig.

 

Als weitere Vorsorgemöglichkeiten bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die auf Ihre Wünsche und Vorstellungen abgestimmt sind, an.

 

 

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