Familienrecht

 

Eine Vielzahl unserer Mandate bearbeiten wir im Familienrecht. Frau Rechtsanwältin Naumann, Fachanwältin für Familienrecht, und Frau Rechtsanwältin Kaya-Karadag beraten Sie umfangreich zu verschiedenen Themen des Familienrechts. Hierzu zählen unter anderem Ehe- und Scheidungssachen, Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt, Güterrecht sowie Umgangs- und Sorgerecht.

 

Gerne betreuen wir Ihr Scheidungsverfahren sowie die Folgesachen, bspw. Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich. Neben der Beratung über die Möglichkeiten der güterrechtlichen Auseinandersetzung bieten wir die Berechnung des Ehegattenunterhalts und die Berechnung des Versorgungsausgleichs an.

 

Darüber hinaus verfügen wir über eine große Erfahrung in Kindschaftssachen. Hier beraten wir Sie umfassend zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Kindesunterhaltes.

 

Unsere Familienrechtsabteilung unterstützt Sie bei der Gestaltung oder Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarungen.

 

Zu den Tätigkeiten im Familienrecht zählt auch die Vertretung in Gewaltschutzverfahren, welche wir gerne für Sie übernehmen.

 

Zu den weiteren Themenbereichen gehören zudem Vormundschaft und Pflegschaft.

 

Wir übernehmen für Sie sowohl die außergerichtliche als auch eine etwaig erforderliche gerichtliche Vertretung. Ebenso begleiten wir Sie bei einer etwaig notwendigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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