Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Im Bereich des Mietrechts beraten wir Sie zu allen Fragen des Mietvertrags und damit einhergehender Themen. Hierbei bieten wir eine umfassende Beratung zu den Rechten und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Wir informieren Sie zu Ihren Rechten hinsichtlich Kündigungen, Mängeln, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen, etc. und werden Sie bei Bedarf vor Gericht vertreten.

 

Des Weiteren beraten wir Sie zu Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht, die unter anderem das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern untereinander und das Verhältnis zur Verwaltung betreffen können, bspw. zur Beschlussanfechtung oder zu Fragen bzgl. der Jahresabrechnung, baulichen Veränderungen, Modernisierungen oder Instandhaltungen des Eigentums.

 

 

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