NEUES ZUM WIDERRUF VON VERBRAUCHERDARLEHEN

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Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 entschieden, dass eine weit verbreitete Klausel, welche sich in nahezu allen Darlehensverträgen sowohl für Immobiliar- als auch Kfz-Finanzierungen, die nach dem Juni 2010 geschlossen wurden, befindet, unvereinbar mit dem europäischen Recht sei. Verbraucherdarlehensverträge müssen klar und prägnant die Berechnung der Widerrufsfrist belehren, was nicht der Fall sei, wenn hinsichtlich der Pflichtangaben eine sogenannte Kaskadenverweisung vorliege.

Nach diesem Urteil ist eine Vielzahl von Darlehensverträgen auch heute noch widerrufbar.

Unsere Kanzlei ist bereits seit Jahren auf den Widerruf von Immobiliar- und Kfz-Finanzierungsverträgen spezialisiert. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Immobiliar- und Kfz-Verbraucherdarlehensvertrags an.

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